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   VG Dresden, 20.07.2009 - 2 K 369/08   

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VG Dresden, 20.07.2009 - 2 K 369/08 (https://dejure.org/2009,59769)
VG Dresden, Entscheidung vom 20.07.2009 - 2 K 369/08 (https://dejure.org/2009,59769)
VG Dresden, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - 2 K 369/08 (https://dejure.org/2009,59769)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Freiburg, 21.10.2016 - 7 K 72/15

    Klagen gegen Planergänzungsbeschluss zum Polder Elzmündung erfolglos

    Die Klage einer aus den Klägern zu 30) und 31) gemeinsam mit ihrer damals noch lebenden Mutter gebildeten Erbengemeinschaft (nach dem verstorbenen Vater) wurde mit Urteil des VG Freiburg vom 31.07.2010 - 2 K 369/08 - (dort Kläger zu 15)) abgewiesen.

    Die von der Mutter der Kläger zu 30) und 31), der Klägerin zu 3), in dem Verfahren 2 K 206/08 eingelegte und nach ihrem Tode im November 2012 von ihren Söhnen in ungeteilter Erbengemeinschaft fortgeführte Berufung wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23.09.2013 - 3 S 286/11 - ebenso zurückgewiesen, wie die Berufung der zunächst aus den Klägern zu 30) und 31) sowie ihrer Mutter gebildeten Erbengemeinschaft, der Klägerin zu 15) des Verfahrens 2 K 369/08.

    Weiter liegen die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Freiburg zu den gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2007 gerichteten Klageverfahren (2 K 192/08, 2 K 206/08, 2 K 369/08 und 2 K 393/08) einschließlich der Beiakten sowie die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu den Berufungsverfahren 3 S 284/11, 3 S 285/11 und 3 S 386/11 einschließlich Beiakten vor.

    Nr. XXXX der Kläger zu 30) und zu 31) vor Vernässung und der Eigenwasserversorgung vor einer Verunreinigung des Grundwassers, nachdem die von diesen Klägern gemeinsam mit ihrer damals noch lebenden Mutter in Erbengemeinschaft erhobene Klage ebenfalls abgewiesen worden war (VG Freiburg, Urt. v. 31.07.2010 - 2 K 369/08 - (dort Kläger zu 15); VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.09.2013 - 3 S 286/11 -).

    Nr. XXXX geltend gemacht hatten, war die hierauf gestützte Klage mit Urteil des VG Freiburg vom 31.07.2010 - 2 K 369/08 - (dort Kläger zu 15)) mit der Begründung abgewiesen worden, dass diese Erbengemeinschaft als Eigentümerin des Grundstücks im Planfeststellungsverfahren keine Einwendungen erhoben habe und sich deshalb unter anderem auch in Bezug auf den Rechtswidrigkeitsmangel einer unzureichenden Prognose zur Beeinträchtigung sowohl der Keller der Gebäude in Allmannsweier und Ottenheim als auch der öffentlichen Trinkwasserversorgung über das Wasserwerk Ottenheim die Präklusion nach § 73 Abs. 4 Satz 3 LVwVfG entgegenhalten lassen müsse.

    Dies ergibt sich für die Kläger zu 2), 3), 4), 5), 6), 17), 18), 19), 25), 26), 30) und 31), die gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2007 in seiner Ursprungsfassung Klage erhoben hatten, aus der Bindungswirkung der insoweit abweisenden Teile der Urteile des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 31.07.2010 - 2 K 393/08 - und - 2 K 369/08 - sowie der hierauf bezogenen Berufungsurteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23.09.2013 - 3 S 285/11 - und - 3 S 286/11 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Die Akten des Landratsamts Ortenaukreis, die neben dem Planfeststellungsbeschluss 42 Akten-Ordner zum Anhörungs- und Erörterungsverfahren und 26 Bände Behördenakten nebst Info-Ordner umfassen, die Antragsunterlagen des Vorhabenträgers (37 Akten-Ordner), die den Polder Althenheim betreffenden Akten des Regierungspräsidiums Freiburg und die Akten des Verwaltungsgerichts Freiburg in den Verfahren- 2 K 196/08 -,- 2 K 393/08 -,- 2 K 206/08 - und - 2 K 369/08 - liegen dem Senat vor.
  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Das Verfahren ist in der mündlichen Verhandlung ohne förmliche Verbindung gemeinsam mit den weiteren Verfahren 2 K 193/08, 2 K 206/08, 2 K 276/08, 2 K 277/08, 2 K 290/08, 2 K 291/08, 2 K 292/08, 2 K 323/08, 2 K 332/08, 2 K 366/08, 2 K 369/08, 2 K 370/08 und 2 K 393/08 erörtert worden.
  • OVG Sachsen, 07.01.2010 - 5 E 132/09

    Auslegung dese Klagebegehrens, zwei Widerspruchsbescheide

    Az.: 5 E 132/09 2 K 369/08.

    Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20. Juli 2009 - 2 K 369/08 - geändert.

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